Rauchwarnmelderpflicht Baden Württemberg

Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg in der Übersicht
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg am 10. Juli 2013 und gilt seitdem für alle Wohnungen.

Nachzulesen ist die Regelung in der LBO-BW (Landesbauordnung Baden-Württemberg) in der aktuellen Fassung.

§ 15 Brandschutz Absatz 7 : Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

Die Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg gilt für nachstehende Wohnungen

Seit dem 10. Juli 2013 für alle Neubauten und alle Umbauten. Bestandswohnungen sind hiervon nicht ausgenommen und müssen bis zum 31. Dezember 2014 ausgestattet werden.

Wie viele Rauchwarnmelder in Baden-Württemberg werden pro Wohnung benötigt?

Die Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg besagt das in allen Aufenthaltsräumen in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Rettungswege die von Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit führen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind.

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