SANNcompact informiert
Neue Öffnungszeiten ab dem 17.07.2023
SANNcompact GmbH ändert ab dem 15.07.2023 ihre Öffnungs - bzw. Telefonzeiten.
Diese sind wie folgt:
Montag bis Freitag: | 08:30 - 12:00 | |
Montag, Mittwoch, Freitag | 13:30 - 15:00 | |
Dienstag und Donnerstag | 13:30 - 17:00 |
Natürlich können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.
Die neue Internetseite ist online
Endlich ist sie da, die neue Internetseite von SANNcompact
Manche werden sagen, was soll da neu sein, das schaut doch aus wie zuvor!
Viele Inhalte haben wir tatsächlich übernommen. Gesetze ändern sich auch nicht alle Tage.
Doch im Hintergrund gibt es einiges an Neuerungen. So werden wir künftig mehr Informationen für Sie einstellen.
Die Abteilungen stellen sich vor und Ihre Ansprechpartner sind künftig hier aufgeführt.
Für heute wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Stöbern.
Es grüßt Sie herzlich
Thorsten Skora
WMZ mit Direktmessung ab 30.10.2016
Der Verband der deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie e.V. hat ein Positionspapier zum Einbau von Temperaturfühlern in Neuanlagen und bestehende Anlagen herausgegeben.
Hier einige Auszüge:
Gesetzliche Grundlagen.Die aktuelle MID* enthält neue Anforderungen bezüglich der Auswahl und des Einbaus von Wärmezählern. Sinngemäß heißt es darin: Die Wärmezähler müssen so ausgewählt und eingebaut werden, dass die Zähler die fortlaufend akkumulierte Wärmemenge messrichtig und messbeständig erfassen und anzeigen können.
Damit soll erreicht werden, dass die den Heizenergie-Rechnungen zugrunde liegenden Messwerte richtig sind, und die Verbraucher den Rechnungsbeträgen vertrauen können. Voraussetzung für das messrichtige und messbeständige Erfassen der akkumulierten Wärmemenge ist u.a. die exakte Bestimmung der Temperaturdifferenz des Heizmediums zwischen Vor- und Rücklauf des Heizkreislaufes. Um weitgehende Klarheit und Einheitlichkeit zu den Einbaustellen der Fühler zu schaffen, schreibt der Gesetzgeber weiter vor:
Mehr… Weniger…Funkumrüstung
Seit dem 19.06.2018 steht das Ergebnis der Trilogverhandlungen fest, bei dem sich das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission auf eine neue Fassung der Energieeffizienz-Richtlinie geeinigt haben.
Diese neue Fassung soll im Rahmen des EU-Winterpakets im Herbst verabschiedet werden. Den EU-Mitgliedstaaten verbleiben dann 18 Monate Zeit für die Umsetzung der Vorgaben in das jeweilige nationale Recht; für einzelne Bestimmungen ist eine Umsetzungsfrist von 22 Monaten vorgesehen.
Hierbei könnte es zu einer Anpassung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFerwärmeV) und der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) kommen.
Mehr… Weniger…Rauchwarnmelderpflicht Hessen
Rauchmelderpflichten Hessen im Detail
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht Hessen am 24. Juni 2005 und wurde im Jahr 2011 erweitert. Nachzulesen ist diese Regelung in der Hessischen Bauordnung (HBO) 2011, Auflage 12. Dezember 2012§ 13 Brandschutz Punkt (5): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelderhaben.
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